Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen Ing.-Büro und dessen Auftraggeber geschlossenen Vertrages. Anderslautende mündliche Vereinbarungen oder sonstige Abweichungen – insbesondere anders lautende Bedingungen des Auftraggebers – gelten nur dann, wenn sie vom Ing.-Büro ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
Sollten Teile der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben alle anderen Teile in ihrem Bestand unberührt.
Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrages ist sie vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Dienstleistung bzw. Beratungstätigkeit.
Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsdurchführung zu erteilen.
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt unter Berücksichtigung gültiger Normen und Richtlinien durch.
Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.
Der Dienstleistungs- bzw. Beratungsvertrag gilt als angenommen, wenn seine Annahme nicht binnen einer Frist von 14 Tagen nach Eingang des Auftrages vom Auftragnehmer abgelehnt wurde.
Leistungsänderungen
Leistungsänderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform.
Vervielfältigung
Skizzen, Entwürfe, Planungsunterlagen, Stücklisten, Gutachten usw. dürfen nur ungekürzt weitergegeben werden; jede auszugsweise Vervielfältigung, Weitergabe eines Auszuges sowie jede Veröffentlichung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des Ing.-Büros.
Vergütung
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht anders vereinbart.
Für Fahrzeiten und Ortsbesichtigungen wird der Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Ferner werden Fahrzeugkosten sowie Barauslagen und Reiskosten, Spesen ect. verrechnet.
Bei Eilaufträgen werden keine Eilzuschläge verrechnet. Sofern Überstunden, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit gefordert wird, erhöhen sich die Kosten um 50%.
Zahlung
Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Beanstandungen gegen eine Rechnung sind nur rechtswirksam, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Zugang schriftlich beim Ing.-Büro geltend gemacht werden.
Kommt der Auftraggeber in Verzug, ist das Ing.-Büro berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber mit 9% zu verzinsen.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen und ist in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
Mängelbeseitigung
Der Auftraggeber hat etwaige Mängel schriftlich zu benennen, spätestens jedoch 6 Monate nach erbringen der Leistung.
Haftung
Die Haftung des Ing.-Büros ist beschränkt auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und wird summenmäßig begrenzt durch die jeweilige Deckungssumme der vom Ing.-Büro genommenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Für Ersatzansprüche Dritter haftet das Ing.-Büro in keinem Fall. Die Auftraggeber stellen das Ing.-Büro von solchen Ansprüchen ausdrücklich frei.
Verjährung
Haftungsansprüche gegen das Ing.-Büro einschließlich Ansprüche auf Schadenersatz verjähren nach 6 Monaten ab Anspruchsentstehung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Minden